(Stand: 01. August 2015)
2.a. Unsere Haupttätigkeit ist der gewerbsmäßige Nachweis bzw. die gewerbsmäßige Vermittlung nur von privaten Berufsunfähigkeits-, Renten-, Lebens-, Pflege- und Krankenversicherungsverträgen gegen eine Erfolgsvergütung. In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) beschränken wir unsere Tätigkeit auf die beiden Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse; zu anderen Durchführungswegen nennen wir Ihnen auf Ihren Wunsch gerne einen hierauf spezialisierten Kollegen, der dann Ihre Interessen wahrnimmt.
Wir folgen dem „Facharztprinzip“, konzentrieren uns positiv auf unsere Kernkompetenz und betreiben deshalb andere Versicherungssparten nicht.
b. Als eigenständige Nebentätigkeit können wir jederzeit bestimmte Leistungen (insbesondere Prüfungen, Analysen, Vergleiche, etc.) im Rahmen des Maklervertrages erst nach schriftlicher Vereinbarung und gegen eine erfolgsunabhängige Dienstleistungsvergütung erbringen. Es gelten die Bestimmungen über den Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) und nachfolgend die über die entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB). Unerlaubte Rechts- und Steuerberatung betreiben wir nicht; ggf. lassen wir solche Fragen für Sie durch einen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater klären.
3. Für Sie als Kunde gilt ergänzend:
a. Sie werden uns risikorelevante Änderungen von sich aus umgehend mitteilen, damit wir einen Anlass für eventuelle Tätigkeiten erkennen.
b. Bestehende Maklerverträge sind auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Fristen schriftlich gekündigt werden; ansonsten zum Ende des nächsten Kalendermonats.
c. Soweit es sich nicht um Anbahnungen von Neu-, Ersatz- bzw. Erweiterungsverträgen handelt, begrenzen wir unsere Post- Empfangsvollmacht gegenüber Dritten vom Grundsatz her auf Kopien. Wir treten nicht als ihr Stellvertreter auf.
d. Wir vermitteln Ihnen nur den von Ihnen gewünschten und für Sie geeigneten Versicherungsschutz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, welcher sich aus der Beratungsdokumentation ergibt.
Weiter verpflichten wir uns bei unserer Auswahl bei der Beratung und Vermittlung auf ein gutes und kundenfreundliches Preis-Leistungsverhältnis. Wir berücksichtigen Unternehmen mit einem Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland, die eine auf den Geschäftsbetrieb mit unabhängigen Versicherungsmaklern abgestimmte Organisationsstruktur vorhalten und die übliche Erfolgsvergütung bezahlen.
Wir betreuen auch die von uns schon und künftig vermittelten Verträge. Andere Versicherungsverträge sind nur dann zu betreuen, wenn dies in unserer Maklervollmacht gesondert vereinbart ist. Im Rahmen dieser Betreuung erbringen wir auf Anforderung des Kunden die nachfolgenden Leistungen:
• Anpassung des Versicherungsschutzes an geänderte Risiko-, Markt- und Rechtsverhältnisse
• Unterstützung bei berechtigten Leistungsansprüchen im üblichen Umfang
• Prüfung der von Versicherern erstellten Abrechnungen und Dokumente
Darüber hinausgehende Prüfungen, Analysen, Vergleiche, etc., sind einzelvertraglich gemäß Ziffer 2.b. möglich; das gilt auch für Direktversicherer bzw. Versicherer, die an uns nicht die übliche Erfolgsvergütung bezahlen.
Darüber hinausgehende Betreuungsleistungen - insbesondere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen - schulden wir nicht.Fragen zu gesetzlichen Sozialversicherungen, berufsständischen Versorgungswerken, Beamtenversorgung, Zusatzversorgungen für den öffentlichen Dienst, etc., sind grundsätzlich nicht von unserer Maklertätigkeit erfasst.
e. Für den Investmentfondsbereich gilt speziell:
Wir unterstützen Sie bei einer Fondsauswahl, die jeweils Ihren Risiko- und Renditevorstellungen in einem gewissen Planungszeitraum gerecht wird bzw. korrekter: gerecht zu werden erscheint. Denn gerade in einer globalisierten Welt, die sich extrem schnell verändert, sind in diesem Bereich Prognosen nur noch sehr schwer möglich. Aus Vergangenheit kann immer weniger für die Zukunft gefolgert werden. Renditeversprechen können und werden in keinem Fall abgegeben.
Anschließend können wir mit Ihnen vereinbaren, dass Ihr Depot so auch „auf Kurs bleibt“, und zwar sowohl strategisch als auch auf Fondsebene. Eine solche Vereinbarung muss zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall schriftlich getroffen sein bzw. schriftlich von uns bestätigt sein.
Entscheidungen treffen immer Sie selbst im jeweiligen Einzelfall. Das gilt auch, wenn Investmentfonds in Renten- bzw. Lebensversicherungsverträgen zu Anlage von Sparbeiträgen eingesetzt werden.
4. Zur Haftung allgemein:
a. Unsere Haftung und die unserer Erfüllungsgehilfen ist im Fall der einfachen Fahrlässigkeit unserer vertraglichen Pflichten auf einen Betrag von 2,6 Mio. EUR je Schadensfall begrenzt. Wir halten bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, haben Sie die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz der Maklerhaftung auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Wir geben hierzu gerne eine Empfehlung ab, wenn Sie das wünschen.
b. Die in 4.a. geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen; unberührt bleibt ferner die Haftung für sonstige Schäden wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
5. Allgemeine Vereinbarung zur Verjährung:
a. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen die Firma Pscherer GmbH, eines ihrer Organe oder Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren – vorbehaltlich kürzerer gesetzlicher Verjährungsfristen – mit Ablauf des auf das Jahr, in dem der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis erlangen müsste, folgenden Jahres, längstens jedoch – ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis - in 3 Jahren von der Entstehung des Anspruchs an.
b. Diese in a. geregelte Verjährungsvereinbarung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, auch nicht bezüglich einer Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Für solche Schäden verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
6. In jedem Fall gilt deutsches Recht und soweit möglich Erlangen als Gerichtsstand und Erfüllungsort.
7. Sie willigen bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weitere Versicherungsmakler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses, ein. Sie erklären sich damit einverstanden, dass in einem solchen Falle die für die Vermittlung und Betreuung von zukünftigen bzw. bestehenden Geschäften erforderlichen Informationen und Unterlagen weitergegeben werden.
8. Ihre Ansprüche, die sich aus unserem Vertragsverhältnis gegen uns ergeben, sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar.
9. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Alle späteren Nebenabreden/Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; incl. der Abänderung dieser Schriftformklausel.
10. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein/werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; stattdessen gilt eine wirtschaftlich und rechtlich möglichst gleichwertige Regelung.
1. Wir erklären ...
a. jedem Kunden:
Wir verstehen uns einseitig als „Makler des Kunden“, und Sie können sich stets auf unsere Unabhängigkeit verlassen, und dass wir Ihre Interessen vorrangig und unabhängig berücksichtigen. Denn für Sie vereinen wir Dienstleistungen und Produkte von Versicherungsunternehmen unter einem Dach. Wir sind Ihr kompetenter und unabhängiger Partner.
b. jedem Versicherungsunternehmen:
Da wir uns einseitig als „Makler des Kunden“ verstehen (vgl. 1.a.), können wir Ihre Interessen nur nachrangig berücksichtigen. Wir übernehmen weder Botenstellung noch Korrespondenzpflicht.
a. jedem Kunden:
Wir verstehen uns einseitig als „Makler des Kunden“, und Sie können sich stets auf unsere Unabhängigkeit verlassen, und dass wir Ihre Interessen vorrangig und unabhängig berücksichtigen. Denn für Sie vereinen wir Dienstleistungen und Produkte von Versicherungsunternehmen unter einem Dach. Wir sind Ihr kompetenter und unabhängiger Partner.
b. jedem Versicherungsunternehmen:
Da wir uns einseitig als „Makler des Kunden“ verstehen (vgl. 1.a.), können wir Ihre Interessen nur nachrangig berücksichtigen. Wir übernehmen weder Botenstellung noch Korrespondenzpflicht.
2.a. Unsere Haupttätigkeit ist der gewerbsmäßige Nachweis bzw. die gewerbsmäßige Vermittlung nur von privaten Berufsunfähigkeits-, Renten-, Lebens-, Pflege- und Krankenversicherungsverträgen gegen eine Erfolgsvergütung. In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) beschränken wir unsere Tätigkeit auf die beiden Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse; zu anderen Durchführungswegen nennen wir Ihnen auf Ihren Wunsch gerne einen hierauf spezialisierten Kollegen, der dann Ihre Interessen wahrnimmt.
Wir folgen dem „Facharztprinzip“, konzentrieren uns positiv auf unsere Kernkompetenz und betreiben deshalb andere Versicherungssparten nicht.
b. Als eigenständige Nebentätigkeit können wir jederzeit bestimmte Leistungen (insbesondere Prüfungen, Analysen, Vergleiche, etc.) im Rahmen des Maklervertrages erst nach schriftlicher Vereinbarung und gegen eine erfolgsunabhängige Dienstleistungsvergütung erbringen. Es gelten die Bestimmungen über den Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) und nachfolgend die über die entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB). Unerlaubte Rechts- und Steuerberatung betreiben wir nicht; ggf. lassen wir solche Fragen für Sie durch einen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater klären.
3. Für Sie als Kunde gilt ergänzend:
a. Sie werden uns risikorelevante Änderungen von sich aus umgehend mitteilen, damit wir einen Anlass für eventuelle Tätigkeiten erkennen.
b. Bestehende Maklerverträge sind auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Fristen schriftlich gekündigt werden; ansonsten zum Ende des nächsten Kalendermonats.
c. Soweit es sich nicht um Anbahnungen von Neu-, Ersatz- bzw. Erweiterungsverträgen handelt, begrenzen wir unsere Post- Empfangsvollmacht gegenüber Dritten vom Grundsatz her auf Kopien. Wir treten nicht als ihr Stellvertreter auf.
d. Wir vermitteln Ihnen nur den von Ihnen gewünschten und für Sie geeigneten Versicherungsschutz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, welcher sich aus der Beratungsdokumentation ergibt.
Weiter verpflichten wir uns bei unserer Auswahl bei der Beratung und Vermittlung auf ein gutes und kundenfreundliches Preis-Leistungsverhältnis. Wir berücksichtigen Unternehmen mit einem Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland, die eine auf den Geschäftsbetrieb mit unabhängigen Versicherungsmaklern abgestimmte Organisationsstruktur vorhalten und die übliche Erfolgsvergütung bezahlen.
Wir betreuen auch die von uns schon und künftig vermittelten Verträge. Andere Versicherungsverträge sind nur dann zu betreuen, wenn dies in unserer Maklervollmacht gesondert vereinbart ist. Im Rahmen dieser Betreuung erbringen wir auf Anforderung des Kunden die nachfolgenden Leistungen:
• Anpassung des Versicherungsschutzes an geänderte Risiko-, Markt- und Rechtsverhältnisse
• Unterstützung bei berechtigten Leistungsansprüchen im üblichen Umfang
• Prüfung der von Versicherern erstellten Abrechnungen und Dokumente
Darüber hinausgehende Prüfungen, Analysen, Vergleiche, etc., sind einzelvertraglich gemäß Ziffer 2.b. möglich; das gilt auch für Direktversicherer bzw. Versicherer, die an uns nicht die übliche Erfolgsvergütung bezahlen.
Darüber hinausgehende Betreuungsleistungen - insbesondere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen - schulden wir nicht.Fragen zu gesetzlichen Sozialversicherungen, berufsständischen Versorgungswerken, Beamtenversorgung, Zusatzversorgungen für den öffentlichen Dienst, etc., sind grundsätzlich nicht von unserer Maklertätigkeit erfasst.
e. Für den Investmentfondsbereich gilt speziell:
Wir unterstützen Sie bei einer Fondsauswahl, die jeweils Ihren Risiko- und Renditevorstellungen in einem gewissen Planungszeitraum gerecht wird bzw. korrekter: gerecht zu werden erscheint. Denn gerade in einer globalisierten Welt, die sich extrem schnell verändert, sind in diesem Bereich Prognosen nur noch sehr schwer möglich. Aus Vergangenheit kann immer weniger für die Zukunft gefolgert werden. Renditeversprechen können und werden in keinem Fall abgegeben.
Anschließend können wir mit Ihnen vereinbaren, dass Ihr Depot so auch „auf Kurs bleibt“, und zwar sowohl strategisch als auch auf Fondsebene. Eine solche Vereinbarung muss zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall schriftlich getroffen sein bzw. schriftlich von uns bestätigt sein.
Entscheidungen treffen immer Sie selbst im jeweiligen Einzelfall. Das gilt auch, wenn Investmentfonds in Renten- bzw. Lebensversicherungsverträgen zu Anlage von Sparbeiträgen eingesetzt werden.
4. Zur Haftung allgemein:
a. Unsere Haftung und die unserer Erfüllungsgehilfen ist im Fall der einfachen Fahrlässigkeit unserer vertraglichen Pflichten auf einen Betrag von 2,6 Mio. EUR je Schadensfall begrenzt. Wir halten bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, haben Sie die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz der Maklerhaftung auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Wir geben hierzu gerne eine Empfehlung ab, wenn Sie das wünschen.
b. Die in 4.a. geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen; unberührt bleibt ferner die Haftung für sonstige Schäden wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
5. Allgemeine Vereinbarung zur Verjährung:
a. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen die Firma Pscherer GmbH, eines ihrer Organe oder Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren – vorbehaltlich kürzerer gesetzlicher Verjährungsfristen – mit Ablauf des auf das Jahr, in dem der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis erlangen müsste, folgenden Jahres, längstens jedoch – ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis - in 3 Jahren von der Entstehung des Anspruchs an.
b. Diese in a. geregelte Verjährungsvereinbarung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, auch nicht bezüglich einer Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Für solche Schäden verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
6. In jedem Fall gilt deutsches Recht und soweit möglich Erlangen als Gerichtsstand und Erfüllungsort.
7. Sie willigen bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weitere Versicherungsmakler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses, ein. Sie erklären sich damit einverstanden, dass in einem solchen Falle die für die Vermittlung und Betreuung von zukünftigen bzw. bestehenden Geschäften erforderlichen Informationen und Unterlagen weitergegeben werden.
8. Ihre Ansprüche, die sich aus unserem Vertragsverhältnis gegen uns ergeben, sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar.
9. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Alle späteren Nebenabreden/Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; incl. der Abänderung dieser Schriftformklausel.
10. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein/werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; stattdessen gilt eine wirtschaftlich und rechtlich möglichst gleichwertige Regelung.


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