Für Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung

Wenn Sie als Mitglied der Gesetzlichen Rentenversicherung berufsunfähig werden


Seit 01.01.2001 wurden für alle...


...nach dem 02.01.1961 Geborene
die Berufsunfähigkeitsrenten gestrichen. 

An ihre Stelle traten geringwertige Erwerbsminderungsrenten:

Maßgeblich für die Feststellung einer Erwerbsminderung ist nun nicht mehr der tatsächlich ausgeübte Beruf oder die Qualifikation, sondern ausschließlich Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Damit können Sie zu jeder Zeit auf jede andere Art von Tätigkeit verwiesen werden.
Ihre erworbene Berufsqualifikation spielt keine Rolle mehr.

  •  Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie nur noch,
    wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. 

  •  Nur eine halbe Erwerbsminderungsrente erhalten Sie,
    wenn Sie täglich zwischen 3 bis 6 Stunden arbeiten können.

Bei Arbeitslosigkeit erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente. In der Praxis wird diese Regelung vermutlich zu Problemen führen, da Sie ja jede Tätigkeit annehmen müssen.


... vor dem 02.01.1961 Geborene die Leistungen drastisch gekürzt.

Und zwar auf die halbe Erwerbsminderungsrente.
(Vorher hätten Sie 2/3 der früheren höheren Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten.)

Festzuhalten ist, dass auch Sie weiterhin das Problem der Verweisung haben werden,
und dass auch diese Renten das Existenz-Minimum nicht abdecken.


Erwerbsminderungsrente für Selbständige nur Theorie?

Vor allem junge Selbständige werden die rentenrechtliche Voraussetzung auf eine Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen können. Die Voraussetzungen sind:

  •  in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge 
  • oder die Erfüllung der sogenannten 84er Regelung, 

nach der zum 1.1.84 bereits die Voraussetzungen für den Anspruch auf
Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitsrenten bestanden.

Für Selbständige, die aufgrund der 84er-Regelung noch den Mindest-Beitrag an den Deutsche Rentenversicherung Bund / die LVA zahlen, wird sich eine Weiterzahlung nicht lohnen, obwohl nun auch Anspruch besteht, wenn die Selbständigkeit nicht aufgegeben wird. Auch in diesem Fall sind die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.

Kurzum: Sie brauchen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Vertragsbedingungen sind dabei besonders wichtig, denn sie entscheiden (mit), ob Sie Ihre Rente bekommen oder nicht. Versichern Sie sich nur zu besten Vertragsbedingungen. Und achten Sie darauf, dass Sie über die „beitragsfreie Dynamik” (sehr wichtig!) auch Ihre Altersvorsorge sicherstellen, falls Sie vorzeitig berufsunfähig werden.Für Ihr optimales Ergebnis setzen wir mehrere unabhängige Analyse- und Beratungsprogramme ein.

Aber: Die EDV kann viel - sie kann aber nicht alles.

Wir kennen uns auch in Bereichen aus, in die die EDV (noch) nicht vorgedrungen ist!
Sie können sicher sein, dass wir Ihnen qualifiziert und zuverlässig bei „Ihrer” optimalen Berufsunfähigkeitsversicherung helfen.

Herr Pscherer ist persönlich bereits seit 1978 auf die Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert, und seit 1984 im Rahmen der Pscherer GmbH. Zahlreiche Vorträge und geleitete Fachseminare auch für Versicherungsmaklerkollegen unterstreichen unsere Fachkompetenz ebenso wie eine ganze Reihe von berufsunfähig gewordenen Kunden, denen erfolgreich geholfen wurde.
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